EXPORT und NOVA

Im Falle eines Exports in die Slowakische Republik sorge ich stets dafür, dass der Verkäufer den slowakischen Fahrzeugschein erhält. Auf dieser Grundlage kann er beim österreichischen Finanzamt die Rückerstattung der NoVA-Steuer beantragen.

Dieses Verfahren ist erprobt und zuverlässig – so arbeite ich auch mit meinen Partnern zusammen, die Sie im Bereich Partner und Referenzen finden.